Seit dem 26. September 2015 gelten neue EU-Regelungen zur Verbrauchskennzeichnung von Wärmeerzeugern, Warmwasserbereitern und - speichern. Mit Hilfe des Energielabel kann man unterschiedliche Fabrikate in Bezug auf Energieverbrauch vergleichen. Die Verbrauchskennzeichnungspflicht gilt für:
NEU: Ab dem 1. April 2017 gilt die Verbrauchskennzeichnungspflicht auch für Festbrennstoffkessel bis 70 kW und deren Kombination mit Regelungstechnik und Solarunterstützung als Verbundanlage. Die Produkte werden zum Stichtag in HEIZUNGSlabel eingebunden.